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Bundessozialgericht zu Stromkosten
Mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 27. Februar 2008 erfolgte Klarstellung zum Umgang mit Kosten für Warmwasserbereitung und Strom bei Hartz IV.In vielen Kommunen geltende Rechtspraxis, von Sozialleistungen pauschal festgelegte Prozentwerte der Wohnkosten für Strom und Warmwasserbereitung abzuziehen, ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes nicht mehr rechtmäßig.Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die monatlichen Abzüge für Haushaltsenergie, die von den Betroffenen zu tragen seien, 20,74 Euro im Monat nicht übersteigen dürfen (Verfahren: B 14/7b AS 64/06 R).